Zu viel Zucker in der Konfi?
„Warum muss in der Konfitüre so viel Zucker drin sein?“ Immer wieder tauchen von unseren Kunden kritische Fragen zum Zuckergehalt unserer hofeigenen Confi auf. Das hat mehr als einen Grund. Einer davon macht sogar wirklich Sinn: Je mehr Zucker drin ist, desto länger ist die Konfitüre haltbar. Ist einfach so.
Aber es gibt einen zweiten Grund, und der ist erklärbar, wenn er auch bei vielen Leuten Kopfschütteln auslösen mag. Obacht – Beamtensprache! Für Kurzversion bitte ab dem nächsten Abschnitt weiterlesen.
Die Europäische Gemeinschaft hat in der so genannten „Konfitürenverordnung“ 2001/113/EG vom 20. Dezember 2001 festgehalten, dass Konfitüren und Co. aus einem Mindestanteil von 60% „löslicher Trockenmasse“ (also Zucker) bestehen müsse. Die einzelnen Mitgliedstaaten, die dem Vertrag unterliegen – und das tut aufgrund der bilateralen Verträge auch die Schweiz – dürfen jedoch in bestimmten Sonderfällen auch weniger lösliche Trockenmasse zulassen. Die Verordnung des EDI über „Obst, Gemüse, Konfitüre und konfitüreähnliche Produkte“ vom 23. November 2005 trug dieser Bestimmung Rechnung. In einer Änderung des EDI vom 2. Oktober 2012 AS/2012/5427 wurde festgehalten, dass der minimale Zuckergehalt bei 50% liegen muss, damit die Konfitüre weiterhin so heissen darf.
Kurz, die Konfi muss mindestens 50% Zucker enthalten, sonst darf sie nicht mehr so heissen, sondern gilt als „Fruchtaufstrich“. Das geht natürlich gar nicht. Auf unserem Hof machen wir Confi, aber sicher keinen Fruchtaufstrich. Deshalb mussten wir wohl oder übel unseren Zuckergehalt auf 50% erhöhen.
Jetzt wisst ihr Bescheid :-).
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