Subventionen oder Direktzahlungen? – Teil 1
Bauern in der Schweiz erhalten Geld vom Bund. Je nach dem, mit wem man spricht, erhalten die Schweizer Bauern zu wenig oder zu viel davon. Während der Volksmund von Subventionen spricht, verwendet man in der Landwirtschaft das Wort «Direktzahlungen». Was ist der Unterschied? Und was sind die Kriterien, um diese Zahlungen zu erhalten?
Wir versuchen, Licht in den «Subventionsdschungel» zu bringen. In einem ersten Teil geht es erst mal darum zu zeigen, was ist.
In einem zweiten Teil werden wir darauf eingehen, warum diese Zahlungen in der Kritik stehen und in Teil 3 beantworten wir die Frage ob - und wenn ja welche - Gelder Jucker Farm vom Staat erhält und warum.
«Man hatte die Erfahrung gemacht, dass eine funktionierende Landwirtschaft für unser aller Überleben notwendig ist – vor allem im Krisenfall.»
Warum wird die Landwirtschaft subventioniert?
Die Direktzahlungen haben – wie so einiges - ihren Ursprung im 1. Weltkrieg. Denn auch die Schweiz hatte in dessen Folge mit einer Lebensmittelknappheit zu kämpfen. Deshalb wurde 1929 in der so genannten «Getreideordnung» festgelegt, dass der Bund den Bauern das Getreide zu einem festgelegten (hohen) Preis abkaufte (Wikipedia.org: Direktzahlung). Das Preisrisiko trug der Bund und finanzierte Differenzen zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis durch Steuergelder. Ziel war ein möglichst hoher Grad an Selbstversorgung. Dies war der Beginn der Idee, den Agrarsektor zu subventionieren. Man hatte die Erfahrung gemacht, dass eine funktionierende Landwirtschaft für unser aller Überleben notwendig ist – vor allem im Krisenfall.
Heute ist das etwas komplizierter. Zahlungen sind nicht mehr an Produkte gebunden, sondern an Leistungen von Betrieben. Ein wesentliches Ziel der Direktzahlungen ist auch eine gewisse positive Einflussnahme auf die ökologischen Auswirkungen der Nahrungsmittelproduktion und die Sicherstellung der Selbstversorgung der Schweiz mit Lebensmitteln. Direktzahlungen sind also ein staatliches Steuerungsmittel (siehe auch: blw.admin.ch)
Direktzahlungen oder Subventionen?
In der Schweizerischen Bundesverfassung, Artikel 104 heisst es: «Der Bund sorgt dafür, dass die Landwirtschaft durch eine nachhaltige und auf den Markt ausgerichtete Produktion einen wesentlichen Beitrag leistet zur: a) sicheren Versorgung der Bevölkerung; b) Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und zur Pflege der Kulturlandschaft; c) dezentralen Besiedlung des Landes.»
Um diese Ziele zu erreichen, unterstützt der Bund landwirtschaftliche Betriebe in Form von Direktzahlungen und anderen finanziellen Anreizen, aber auch durch Beratungen etc. (Quelle: admin.ch)
Doch heissen diese Zahlungen nun Direktzahlungen oder Subventionen? Auf internationaler Ebene ist praktisch immer die Rede von Subventionen. Nur: Diesen Begriff hört man in Bauernkreisen gar nicht gerne, weil er impliziert, dass man Gelder kriegt, ohne etwas dafür zu tun. Direktzahlungen sind aber immer an eine konkrete Leistung gebunden. Und das kann ein Mensch, der gerne und viel arbeitet sehr viel besser mit sich vereinbaren 😉.
Welche Gelder erhalten Bauern vom Staat?
Sehen wir uns das mal genauer an. Diese Gelder lassen sich in drei Kategorien aufteilen:
1. Direktzahlungen, 2,8 Mia. CHF
Die Direktzahlungen machen den grössten Teil der staatlichen Unterstützung für die Landwirtschaft aus – rund 75%, nicht ganz 3 Milliarden Franken pro Jahr. (Quelle: agrarbericht.ch) Sie sind es wohl auch, die wir meinen, wenn wir über «Subventionen» sprechen.
Die Direktzahlungen sind wiederum in 7 Beitragsarten aufgegliedert. Es gibt Beiträge für:
- das Bearbeiten von Kulturlandschaften (Offenhaltung von Kulturland, Verwaldung verhindern, Sömmerungsbeiträge auf der Alp)
- den Erhalt der Versorgungssicherheit (Basisproduktion sicherstellen)
- für Biodiversitätsflächen (Erhalt und Förderung Artenvielfalt)
- für Landschaftspflege (Erhaltung, Förderung attraktiver Landschaften)
- für spezielle Produktionssysteme (Förderung von BIO, RAUS, Besonders tierfreundliche Haltung)
- für Ressourceneffizienz (Verwendung von nachhaltigen und effizienzsteigernden Produktionsmitteln)
- für Umstellungen (Übergangsfinanzierung für Ausfälle bei Produktionsumstellung in Richtung mehr Nachhaltigkeit)
Eine detailliertere Übersicht könnt ihr hier einsehen.
Den grössten Anteil hiervon machen mit Abstand die «Versorgungssicherheitsbeiträge» aus, nämlich rund 40%. Hier wird ein Basisbetrag von 900 Franken pro Hektare ausbezahlt. Je nachdem, was darauf angebaut wird, gibt es Kürzungen (zu wenige Tiere) oder Zuschläge (Bergregionen, Dauerkulturen). Für Biodiversitätsförderflächen gibt es 450 Franken pro Hektare.
2. Produktions- und Absatzförderung, ca. 400 Mio. CHF
Zusätzlich leistet der Bund Zahlungen (rund 400 Millionen Franken pro Jahr), um die Unterstützung der Produktion und den Absatz von landwirtschaftlichen Produkten zu unterstützen. Hierdurch sollen gewisse Verarbeitungsweisen gefördert werden, wie zum Beispiel die Verarbeitung von Milch zu Käse («Verkäsungszulage», 15 Rp. pro kg verkäste Milch) oder den Anbau von Produkten, die zwar (z.B. aus Gründen der Versorgungssicherheit) erstrebenswert wären, aber finanziell nicht attraktiv (z.B. Zucker). Zudem handelt es sich hier um eine Vermarktungshilfe zur Absatzförderung in der Schweiz sowie im Ausland. Auch Kommunikations- und Marketingmassnahmen sind inbegriffen (z.B. der Beitrag an Swissmilk).
3. Strukturverbesserung und soziale Massnahmen, rund 441 Mio. CHF
Bei der dritten Fördergeldart geht es um den Ausbau von Infrastruktur, wie zum Beispiel Anlage oder Ausbau von Wegen zur Bewirtschaftung oder Erstellung von speziellen Bestallungen, die einen ökologischen oder tierwohlbezogenen Mehrwert bieten. Diese umfassten 2019 rund 441 Mio. Franken.
Zudem gehören dazu Betriebshilfedarlehen z.B. in Notsituationen, Investitionskredite wie etwa für die Diversifizierung eines Betriebs oder für den Umbau von landwirtschaftlichen Gebäuden, Bodenaufbesserungen etc. (Quelle: agrarbericht.ch)
Auch wenn diese Beiträge zuerst einmal dem Landwirt selber zugutekommen, liegt ein öffentliches Interesse dahinter, denn die Landwirtschaft ernährt schlussendlich die Gesellschaft und von einer intakten Umwelt profitieren alle.
«In Industrienationen fliesst sehr viel mehr Geld als in Entwicklungsländern. Im internationalen Vergleich zählt die Schweiz zu den Spitzenreitern…».
Kein Geld ohne ÖLN
Doch um Direktzahlungen (weiter oben) zu erhalten, müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Zusätzlich zu einigen formellen Kriterien (nicht pensioniert, min. 50% im eigenen Betrieb beschäftigt usw.), müssen die Bauern den so genannten «Ökologischen Leistungsnachweis ÖLN» erbringen. Dieser sieht beispielsweise klare Regeln für die Fruchtfolge vor, definiert Massnahmen zum Schutz des Bodens, schreibt einen Mindestanteil an ökologischen Ausgleichsflächen vor und macht Vorgaben bezüglich des Einsatzes von Pflanzenschutz- und Düngemittel. Sein Ziel ist die Einhaltung der sogenannten «guten Agrarpraxis». (Quelle: blw.admin.ch).
Subventionen auf der ganzen Welt
Wir sind bei weitem nicht die einzige Nation, die den Agrarsektor finanziell unterstützt. Allerdings fliesst in Industrienationen sehr viel mehr Geld als in Entwicklungsländern. Im internationalen Vergleich zählt die Schweiz zu den Spitzenreitern, wenn man sie ins Verhältnis zum landwirtschaftlichen Einkommen setzt. Im internationalen Durchschnitt machten 2019 staatliche Unterstützungszahlungen weltweit rund 17 % des Einkommens der Landwirte aus. In der Schweiz lag der Anteil 2019 bei rund 47 %. Nur Norwegen (57 %) und Island (54 %) haben einen noch höheren Anteil von Subventionen am bäuerlichen Einkommen (Quelle: oecd.org)
Obwohl diese Anteile in den letzten Jahren stetig abgenommen haben, stehen diese Zahlungen grundsätzlich in der Kritik. Nicht nur in der Schweiz, sondern auch in anderen Ländern. Sowohl in Bezug auf die globale Marktdynamik wie auch innerhalb der Nationen (wikipedia.org/Agrarsubventionen).
Warum Agrarsubventionen derart kritisiert werden, und was man – aus unserer Sicht – besser machen müsste, diskutieren wir in Teil 2, der nächste Woche erscheint.
Noch keine Kommentare zu “Subventionen oder Direktzahlungen? – Teil 1”